Lassen Sie uns gemeinsam, mehr für die Gesundheit unserer Klienten tun!
Gerne arbeite ich mit Ihnen zusammen.
Gerne arbeite ich mit Ihnen zusammen.
Meine Beratungen können von den Krankenkassen bezuschusst werden, da ich nach § 20 SGB V zertifiziert bin.
Mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung können Sie die Bezuschussung der Ernährungsberatung bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Leider gibt es keinen einheitlichen Satz, daher müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung!
Ich arbeite mit Ärzten im interdisziplinären Team zusammen, für weitere Fragen, stehe ich den Ärzten in der Region gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Sprechen Sie mich gerne an!